Neben vielen größeren Stiftungen werden Stipendien auch von kleineren Stiftungen sowie Firmen vergeben. Bewerber sollten die Gelegenheit, sich mit der Bitte um Förderung an eine kleinere Stiftung zu wenden nicht außer Acht lassen. Denn die Möglichkeiten ein Stipendium zu erhalten, waren noch nie so günstig wie heutzutage.
Was ist unter einem Zweitstudium zu verstehen?
Es gibt einige Gründe dafür, nach einem vorangegangenen Erststudium ein zweites Studium zu beginnen. Ein Beispiel hierfür ist die Weiterbildung im beruflichen Umfeld, eine Umorientierung oder die Erkenntnis, dass das Erststudium nicht die richtige Wahl war. Auch eine Krankheit oder Behinderung kommt als Grund für ein Zweitstudium in Betracht. Doch bei einem Zweitstudium könnte die Finanzierungsmöglichkeit zu einem Problem werden. Denn es ist nicht ganz einfach, BAföG für ein zweites Studium bewilligt zu bekommen. Es gibt jedoch einige attraktive Möglichkeiten, zur Finanzierung des Zweitstudiums wie ein Stipendium.
So bekommt man ein Stipendium: die wichtigsten Voraussetzungen
Die bekannteste Möglichkeit ein Stipendium zu erhalten, ist die Förderung durch eine Stiftung. Doch auch Firmen sind mittlerweile dazu übergegangen, Studienförderungen zu vergeben. Die infrage kommenden Einrichtungen verwalten dabei einen bestimmten Kapitalstock, aus dem die Ausbildung von Studenten finanziert werden kann. Die Stiftungen legen bei den Vergabekriterien vielfach ein Hauptaugenmerk auf die Förderung junger Menschen, die weltanschaulich eine bestimmte, zu der Stiftung passende Weltanschauung vertreten. Anliegen der Stiftungen sollen schließlich in der jüngeren Generation weiter gegeben werden. Bei den Firmen wird es ähnlich gehandhabt, wobei die Entscheidungsfindung darüber hinaus auf der Studienrichtung liegt. Bewerber müssen zum einen gute Noten vorweisen. Doch viel mehr als gute Noten können soziales oder politisches Engagement oder religiöse Aktivitäten im Auswahlverfahren ins Gewicht fallen.
Stipendien für Kinder nicht akademischer Eltern oder akademischer Eltern
Einige Stiftungen haben explizit die Förderung von sozial oder anderweitig benachteiligten Gruppen zum Thema. Insbesondere Studierende aus sozial schwachen familiären Verhältnissen oder anderen ungünstigen Umständen werden durch diese Stiftungen gefördert: Die Peter-Fuld-Stiftung vergibt Stipendien an hessische Studierende, die aus einem Umfeld mit nicht akademischen Eltern stammen. Die Schimmelpfennig-Stiftung fördert ebenfalls finanziell bedürftige Studierende oder Promovierende.
Als Ausländer in Deutschland studieren: Voraussetzungen
In den meisten Fällen benötigen Ausländer, die in Deutschland studieren ein Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Ausnahmen gibt es für Studierende aus EU-Ländern. Informationen gibt es bei der deutschen Botschaft beziehungsweise dem deutschen Konsulat im Heimatland. Darüber hinaus wird der Nachweis einer Finanzierungsmöglichkeit gefordert. Der Finanzierungsnachweise muss bereits beim Antrag auf ein Visum vorlegen. Spätestens bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sollten Studierende beweisen können, dass sie sich das Studieren in Deutschland leisten können. Es wird gefordert, dass mindestens circa 8.700 Euro pro Studienjahr zur Verfügung stehen. Weitere Voraussetzungen sind das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung sowie genügend Deutschkenntnisse. Diese sind nicht für internationale Studiengänge erforderlich. Daneben müssen internationale Studenten eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Stipendien für Studenten mit Migrationshintergrund
Zahlreiche Stiftungen haben die Förderung von Studenten mit Migrationshintergrund zum Thema Stiftungen mit starkem thematischen Fokus sind beispielsweise die Friedrich Ebert Stiftung, die auch ein Integrationsprogramm für Migranten bietet oder die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Stipendien zur Ausländerförderung vergibt.
Kann das zweite Studium mit BAföG gefördert werden?
Wer bereits ein erstes Studium mit der Förderung durch BAföG abgeschlossen hat, kann ein Zweitstudium lediglich unter bestimmten Umständen durch BAföG fördern lassen:
– die weitere Hochschulausbildung ergänzt den ersten Hochschulabschluss und ist für die Aufnahme des Berufes von Rechts wegen erforderlich
– es liegt ein Härtefall wie schwere Krankheit oder Behinderung vor, welche die Berufsausübung im ersten Studiengang verhindern (Sportlehrer sitzt im Rollstuhl)
– es soll ein Master-Studiengang absolviert werden
Quelle: studis-online.de